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AK Tierschutz begrüßt die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen als wichtigen Schritt gegen Katzenleid.

Seit Jahren fordert der AK Tierschutz gemeinsam mit Tierärzt:innen, Tierheimen und Katzenhilfeorganisationen eine Katzenschutzverordnung für die Landeshauptstadt Hannover, um das Elend der Straßenkatzen zu reduzieren. Denn die unkontrollierte Vermehrung der herrenlosen Katzen produziert enormes Tierleid: Die streunenden Katzen leben unter tierschutzwidrigen Umständen, leiden unter Hunger und Krankheiten und geben dieses traurige Schicksal an ihren Nachwuchs weiter. Nur mit einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen kann diesem Problem entgegengewirkt und zudem die Tierheime entlastet werden. Daher begrüßt der AK Tierschutz sehr, dass der Rat Hannover am 29.11.2018 eine Katzenschutzverordnung erlassen hat, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung ist die Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden und freilaufenden Katzen verankert.

Ermöglicht wird diese Maßnahme mit der "Subdelegations-Verordnung" des Landes Niedersachsen. Diese Verordnung erlaubt Städten und Gemeinden ausdrücklich, mit einer kommunalen Tierschutzverordnung Privatleuten die Kastration ihrer freilaufenden Katzen vorzuschreiben.

Die Katzenschutzverordnung sowie Hinweise für Katzenhalter:innen finden Sie unter:

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