Gespräch mit Matthias Miersch zur Tierschutzgesetz-Novelle

Kurz vor der Einbringung des Gesetzentwurfs für ein neues Tierschutzgesetz in den Bundestag, trug der Arbeitskreis Tierschutz dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, seine Forderungen für mehr Tierschutz vor.
Aus Sicht des AKs enthält der Tierschutzgesetzentwurf noch zahlreiche Lücken und bedarf einer tiefgreifenden Nachbesserung, damit die Novellierung des Tierschutzgesetzes für die Tiere einen wirklich Unterschied macht. Bereits im Gespräch mit Anke Hennig forderte der AK in Bezug auf den Referentenentwurf umfangreichere Reformen - Leider wurde dieser Entwurf im Zuge der Ressortabstimmung jedoch weiter abgeschwächt, sodass der vom Kabinett verabschiedete Entwurf in vielen Tierschutzbereichen enttäuschte. Das nun bevorstehende parlamentarische Verfahren bietet die große Chance, noch Verbesserungen in den Gesetzentwurf zu integrieren. Aus diesem Grund suchte der AK das Gespräch mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, in dem u.a. folgende Kritikpunkte vorgebracht wurden.
Tiere in der Landwirtschaft
- Tiertransporte: Ein sofortiges Verbot des Exports lebender Tiere in Nicht-EU-Staaten und in EU-Länder, die Tiere weiter in Drittstaaten transportieren, um Tierleid durch lange und grausame Transporte zu verhindern.
- Amputationen: Vollständiges Verbot von Eingriffen wie dem Kupieren von Schwänzen, dem Enthornen und der Kastration ohne Betäubung. Die Haltungsbedingungen müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden, nicht umgekehrt.
- Anbindehaltung: Zeitnahes, ausnahmsloses Verbot der Anbindehaltung von Rindern, da diese Haltungsform enormen Stress und Verletzungen verursacht.
- Videoüberwachung in Schlachthöfen: Eine verpflichtende Überwachung ohne Ausnahmen für Kleinbetriebe, um tierschutzrechtliche Verstöße zu verhindern.
Wildtiere
- Positivliste für Heimtierhaltung: Einführung einer Positivliste, die regelt, welche exotischen Tiere privat gehalten werden dürfen, um Gefahren für Tiere und Menschen zu minimieren.
- Wildtiere im Zirkus: Ein vollständiges Verbot von Wildtieren im Zirkus, um die Haltung und Zurschaustellung dieser Tiere zu beenden, die nicht mit ihren artspezifischen Bedürfnissen vereinbar ist.
Heimtiere
- Kennzeichnung und Registrierung: Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie einer Kastrationspflicht für freilebende Katzen, um unkontrollierte Vermehrung und Tierleid zu verhindern.
- Online-Handel mit Tieren: Strengere Kontrollen durch Verifizierung von Verkäufern und Registrierungen, um den illegalen Handel einzudämmen.
- Kupierverbot: Abschaffung der Ausnahmeregelung für das Kupieren von Ruten bei jagdlich geführten Hunden, da es keinen hinreichenden Grund für diese Amputation gibt.
Der Arbeitskreis Tierschutz appellierte an Matthias Miersch, sich bei der SPD-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, die genannten Punkte in die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes aufzunehmen, um den Schutz der Tiere nachhaltig zu verbessern und diese Chance der seit über 10 Jahren erwarteten Novellierung nicht ungenutzt zu lassen. Für den konstruktiven Austausch mit Matthias Miersch bedankt sich der AK herzlich.