Am 07. März 2024 hatte der Arbeitskreis Tierschutz die Gelegenheit, mit der tierschutzpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, über den Referentenentwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes zu sprechen und seine Kritikpunkte vorzubringen.

Ein wichtiges Anliegen war das Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten, insbesondere solchen außerhalb der EU, sowie in EU-Länder, von denen ein Weitertransport erwartet wird. Trotz des mannigfach dokumentierten Tierleids bei Lebendtiertransporten ist im Referentenentwurf keine Regelungen zum Verbot von Lebendtierexporten außerhalb der Europäischen Union enthalten. Hier ist laut des Arbeitskreises dringender Nachbesserungsbedarf notwendig.

Da der Änderungstext des Gesetzes zudem keine Überarbeitung der Vorschriften zum Tierversuchsrecht vorsah, bat der AK Anke Hennig, sich für eine Reform des Tierversuchsrechts sowie für einen deutlichen Ausbau der Förderung tierversuchsfreier Alternativen einzusetzen, um die bislang unverhältnismäßige Verteilung der Forschungsmittel zu verändern.

Ein weiteres Thema bildete die Einführung einer Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren, die bislang laut Referentenentwurf nicht vorgesehen ist. Der Arbeitskreis machte zudem deutlich, dass die im Entwurf vorgesehene Liste an Tierarten, die nicht mehr im Zirkus gezeigt werden dürfen, zu kurz greife und mindestens alle Wildtiere umfassen sollte. Darüber hinaus leiden nicht nur Wildtiere unter der Haltung, Dressur und Zurschaustellung in Zirkussen. Aus diesem Grund eröffnet sich hier die Chance eines vollumfänglichen Verbotes aller Tiere im Zirkus, das der AK mit großem Nachdruck fordern.

In der Diskussion um schmerzhafte Eingriffe wie das Ausbrennen von Hornanlagen oder das Kupieren von Schwänzen betonte der AK, dass Tiere nicht länger durch Amputationen an beengte Haltungsformen angepasst werden sollte. Vielmehr sollten sich die Haltungsbedingungen an den Bedürfnissen der Tiere orientieren.

Zur Ergänzung der Qualzuchtmerkmale im Entwurf wies der AK daraufhin, dass ein Handelsverbot qualgezüchteter Tiere ergänzt werden müsse, um den Import solcher Tiere aus dem Ausland zu verhindern.

Ein weiterer Punkt war die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Millionen von Streunerkatzen fristen ein elendes Dasein in Deutschland. Deshalb betonte der AK im Gespräch die Notwendigkeit der gesetzlichen Verankerung dieser Maßnahmen sowie eine bundesweite Kastrationspflicht für frei lebende Katzen.

Der Arbeitskreis brachte auch Themen wie die finanzielle Unterstützung überlasteter Tierheime, die Reform des Bundesjagdgesetzes und die Rolle der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zur Sprache. Anke Hennig versicherte, sich auf Bundesebene für Verbesserungen beim gesetzlichen Tierschutz einzusetzen.

Der Arbeitskreis bedankt sich bei Anke Hennig für den offenen und konstruktiven Austausch.