Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Beschwerde des Landkreises Emsland zurückgewiesen und somit der Klage eines Tiertransporteurs Recht gegeben. Dem Transport von 105 trächtigen Rindern am 18./19. Dezember nach Marokko steht somit nichts mehr entgegen.

Sein Urteil begründet das Oberverwaltungsgericht damit, dass die den Rindern in Marokko drohende Gefahr einer Schächtung nicht ausreichend vom Landkreis Emsland belegt wurde. Dabei haben Tierschutzorganisationen bereits vielfach nachgewiesen, dass in Marokko betäubungslos geschlachtet wird. Damit hat sich der klagende Tiertransporteur über den „Unterlassungs-Erlass“ des nds. Landwirtschaftsministeriums, mit dem Tiertransporte in 17 Nicht-EU-Länder, darunter Marokko, untersagt wurden, hinweggesetzt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat für die 105 trächtigen Rinder nun schwerwiegende Konsequenzen: sie erwartet ein qualvoller Transport, eine nicht artgerechte Unterbringung und eine früher oder später eintreffende Schlachtung ohne Betäubung.

Anhang dieses Beispiels wird abermals deutlich: Nur ein bundesweites Verbot von Lebendexporten außerhalb der Europäischen Union kann grausame Tiertransporte stoppen. Der Arbeitskreis Tierschutz appelliert daher mit Nachdruck an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, sich für ein bundesweites Transportverbot in Drittstaaten einzusetzen und diese Tierqualen endlich zu beenden.